DFB folgt Beschwerde und reduziert antragsgemäß den Betrag des Liquiditätsnachweises im Nachlizenzierungsverfahren

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Das von uns eingelegte Rechtsmittel gegen den Nachlizenzierungsbescheid war erfolgreich. Der DFB folgt unserer Beschwerde in fast allen Punkten. Der Betrag der nachzuweisenden Liquidität wurde auf TEUR 670 reduziert und der vom DFB festgelegte Katalog der Liquiditätsnachweismöglichkeiten antragsgemäß erweitert. Insbesondere Letzteres ist für uns von Bedeutung, da wir den Nachweis zusätzlicher Liquidität auch durch Kosteneinsparungen erbringen können. Aktuell verhandeln wir außerhalb des Bereichs der Stadionmiete über weitere nennenswerte Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, können wir derzeit keine weiteren Angaben zu diesen Einsparungsmöglichkeiten machen. Wie bereits angekündigt, werden wir außerdem Anfang des neuen Jahres die Aufnahme eines Kredites zum Nachweis der erforderlichen Liquidität mit potentiellen Kreditgebern verhandeln.